Abwicklung
Sichere & schnelle Abwicklung durch erfahrene Immobilienprofis
Ihr Anspruch
Eine plötzliche Veränderung Ihrer Familiensituation, Vermögensübertrag auf die Kinder oder die Umgestaltung Ihres finanziellen Portfolios - die Gründe für einen Immobilienverkauf können oft vielfältig sein, genau wie der Verkauf Ihrer Immobilie an sich. Wir als erfahrene Immobilienprofis verkaufen Ihr Objekt schnell und sicher zu einem marktgerechten Preis.
Abwicklung
Der Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen eines der wirtschaftlich wichtigsten Geschäfte ihres Lebens. Damit ein solcher Vorgang sicher und reibungslos abgewickelt werden kann, stehen wir Ihnen als professionelle Immobilienprofis mit Rat und Tat zur Seite. Für Sie als Verkäufer ist unsere Dienstleistung gratis.
Für die erfolgreiche Abwicklung eines Immobilienverkaufes gibt es einiges zu beachten
- A) Es ist nicht relevant ob Sie ein unbebautes Grundstück, ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung verkaufen wollen – ohne einen Notar ist dies nicht möglich. Die notarielle Beglaubigung eines Immobiliengeschäftes ist gesetzlich vorgeschrieben.
- B) Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes, in dem Verkäufer und Käufer die Details und Bedingungen des Verkaufes festlegen.
- C) Nach Prüfung des Vertragsentwurfes von beiden Seiten treffen sich Käufer und Verkäufer beim Notar, um den vorher abgestimmten Kaufvertrag zu unterschreiben. Ein bevollmächtiger Vertreter ist ebenfalls möglich.
- D) Ist der Kaufvertrag von beiden Parteien unterzeichnet, veranlasst der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Die Immobilie ist damit für den Käufer reserviert. Die Eigentumsübertragung erfolgt erst nachdem der Kaufpreis bezahlt wurde.
- E) Zum großen Teil sind Immobilienkäufe fremdfinanziert. Läuft beispielsweise ein Teil der Finanzierung über eine Bank, so wird diese über eine Grundschuldeintragung ins Grundbuch mit aufgenommen. Die Eintragung der Grundschuld muss vom Notar veranlasst werden, zusammen mit der Auflassungsvormerkung. Der Käufer erhält vom Notar einen Nachweis über die Auflassungsvormerkung sowie die Grundschuldbestellungsurkunde.
- F) Die Zahlung des Kaufpreises ist nach der Auflassungsvormerkung fällig. Der Notar versendet nun eine Zahlungsaufforderung an den Käufer. Sobald der Kaufpreis und die Grunderwerbsteuer bezahlt sind, veranlasst der Notar die endgültige Eigentumsumschreibung auf den Käufer. Bei einer teilweisen Fremdfinanzierung, zum Beispiel durch eine Bank, überweist der Käufer seinen zu zahlenden Anteil und leitet den Nachweis über die Auflassungsvormerkung, die Grundschuldbestellungsurkunde sowie die Zahlungsaufforderung an die Bank weiter. Die Bank kann nun das Darlehen an den Verkäufer überweisen. Der Käufer wird als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.